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Dual-Use-Regulierung für Industrieunternehmen: Klassifizierung, Genehmigungspflichten, Beispiele aus dem Hochtemperaturbereich und Compliance-Anforderungen.
Dual-Use-Güter sind Waren, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 regelt die Ausfuhr dieser Güter aus der Europäischen Union. Für Unternehmen, die Hochtemperaturmaterialien, Keramiken oder Spezialauskleidungen herstellen, kann dies unmittelbare Relevanz haben — auch wenn das eigene Produkt originär zivil entwickelt wurde.
Abgrenzung: Dual-Use vs. Rüstungsgüter
Dual-Use-Güter sind nicht identisch mit Rüstungsgütern. Rüstungsgüter (Ausfuhrliste Teil I A) sind speziell für militärische Zwecke entwickelt und unterliegen strengeren Genehmigungspflichten. Dual-Use-Güter (Teil I B und EU-Liste) sind primär zivil, aber potenziell militärisch nutzbar. Die Zuordnung bestimmt das Genehmigungsverfahren und die zuständige Behörde.
Für Unternehmen im Bereich Feuerfestbau und Hochtemperaturtechnologie sind insbesondere die Kategorien 1 (Werkstoffe und Chemikalien) und 2 (Werkstoffbearbeitung) der EU-Dual-Use-Liste relevant. Die technischen Schwellenwerte bestimmen, ob ein Produkt gelistet und damit genehmigungspflichtig ist.
Technische Schwellenwerte prüfen
Die Listung hängt von exakten technischen Parametern ab — Temperaturbeständigkeit, Dichte, Festigkeit, Reinheitsgrad. Prüfen Sie Ihre Produktdatenblätter gegen die Schwellenwerte in Anhang I. Im Zweifelsfall können Sie beim BAFA eine Auskunft zur Güterliste (AzG) beantragen — diese ist rechtsverbindlich und kostenlos.
Wenn ein Gut als Dual-Use klassifiziert ist, benötigt der Exporteur eine Ausfuhrgenehmigung. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständige Genehmigungsbehörde. Das Verfahren unterscheidet zwischen Einzelgenehmigungen, Sammelgenehmigungen und Allgemeinen Genehmigungen (AGG), die je nach Zielland und Gütergruppe erteilt werden.
Ein Internal Compliance Programme (ICP) ist die organisatorische Grundlage für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Das BAFA empfiehlt allen exportierenden Unternehmen den Aufbau eines ICP — bei Unternehmen mit Dual-Use-relevanten Produkten ist es de facto Pflicht. Ein gut strukturiertes ICP schützt das Unternehmen vor Verstößen und deren Konsequenzen: Geldstrafen bis zu 500.000 Euro, Freiheitsstrafen und der Verlust der Genehmigungsfähigkeit.
BAFA-Handbuch als Leitfaden
Das BAFA stellt ein kostenloses Handbuch zur Einrichtung eines ICP zur Verfügung. Es enthält Mustervorlagen, Checklisten und Prozessbeschreibungen, die für mittelständische Unternehmen direkt umsetzbar sind. Download unter bafa.de — Suchbegriff 'Internal Compliance Programme'.

Dipl.-Ing. Aleksander Stepanov
Stv. Betriebsleiter & Projektleiter
Feuerfestbau, Industrieofenbau und Anlagentechnik
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